Laizisten unterstützen - ewige Petition unterzeichnen

Neuester Blogeintrag

Rechtsgutachten: Pflichtfach Religion für Konfessionslose verfassungswidrig

(redaktion/PM) Das Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verletzt in § 7 zum Religionsunterrichts den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und muss deshalb geändert werden. Verfassungswidrig ist ebenfalls die in Mecklenburg-Vorpommern gängige Praxis des Religionsunterrichts, in der auch Schülerinnen und Schüler die keiner Kirche angehören, genötigt werden, am evangelischen oder katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies sind wesentliche Ergebnisse eines Rechtsgutachtens, das der ehemalige Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Prof. Dr. Ludwig Renck aus München verfasst hat.

Der Gutachter war Initiative für Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (KLER) in Mecklenburg-Vorpommern gebeten worden, Bestimmungen und Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern juristisch zu prüfen.

Wörtlich heißt es im Gutachten: "Die Bestimmungen des § 7 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern zum Religionsunterricht sind verfassungswidrig, weil sie den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes verletzen. Weiterhin ist die Praxis des Religionsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig, soweit sie Schüler, die keiner Kirche angehören, nötigt, am evangelischen bzw. katholischen Religionsunterricht teilzunehmen bzw. sich davon abzumelden. Dies verstößt gegen die grundgesetzlich verbriefte Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG. Zulässig ist nur die Verpflichtung der dem jeweiligen Bekenntnis angehörenden Schüler zur Teilnahme an dem entsprechenden Religionsunterricht."

>> Weiterlesen im Original bei Bildungsklick.de

>> Rechtsgutachten im Volltext

 
Wer sind wir?

Click here for English version

Wir sind eine Gruppe von angehenden, aktiven und ehemaligen Studierenden, die das Ziel verbindet, eine klare Trennung von Religion und Staat herbeizuführen. Wir wollen an Hochschulen und darüber hinaus über Kirchen- und Religionsprivilegien informieren. Wir sehen dringenden Aufklärungsbedarf, da diese Thematik in der Öffentlichkeit kaum bekannt ist. In Deutschland gibt es von Seiten des Staates immer noch eine Bevorzugung einzelner Weltanschauungen, insbesondere der evangelischen und katholischen Kirche. Damit erfüllt der Staat nicht das Neutralitätgebot. Experten sprechen von einer "hinkenden Trennung". Einige muslimische und humanistische Verbände beanspruchen in letzter Zeit ähnliche Privilegien wie die beiden Großkirchen. Eine echte Gleichberechtigung aller Bürger ist so aber nicht zu garantieren, weshalb wir eine Abschaffung der Privilegien fordern.

Die Verflechtungen von Staat und Kirchen sind zahlreich: In den Einrichtungen von Caritas und Diakonie wird das Arbeitsrecht untergraben. Es gibt kein Streikrecht, keinen Betriebsrat und Diskriminierung von Menschen, deren Lebenswandel nicht den kirchlichen Vorstellungen entspricht - für über eine Millionen Mitarbeiter. Die Kirchen können den staatlichen finanzierten Religionsunterricht nach ihrem Willen gestalten. Die Wissenschaftsfreiheit wird durch theologische Fakultäten und Konkordatslehrstühle eingeschränkt. In einigen Bundesländern verlangt das Gesetz die Erziehung der Schüler staatlicher Schulen zu "Gottesfurcht"! Im Übrigen subventioniert der Staat die beiden Großkirchen jährlich mit über 14 Milliarden Euro.

Wir möchten einen wirklich weltanschaulich neutralen Staat. Wir wollen, dass die Religionsfreiheit aller Bürger gleich viel wert ist. Deshalb treten wir für einen liberalen Laizismus ein.

 
Panorama: Unsinnige Steuersubventionen - Milliardensegen für die Kirchen

 Ein Beitrag der ARD-Sendung Panorama aus dem Jahr 2001. 

Teil 1
 
Teil 2

 
Konkordatslehrstühle - katholische Gesinnung als Anforderung an einen Philosophieprofessor?
Was ist das, ein Konkordatslehrstuhl? Ganz einfach: ein Lehrstuhl außerhalb der theologischen Fakultät, bei dessen Besetzung die katholische Kirche trotzdem mit einbezogen wird. So bekommt man z.B. in Bayern teilweise katholisch gefilterte Philosophie-Vorlesungen.
Dieses Thema findet öffentlich wenig Beachtung, leider. Die Laizisten haben vorhandene Informationen zusammengetragen und sogar einige neue herausgefunden. Schau dir alle Konkordatslehrstühle Deutschlands (zur Zeit 26) an - in unserem Artikel Konkordatslehrstühle.
 
 

Wusstest du schon...

...dass das Schächten von Tieren in Deutschland verboten ist, aus religiösen Gründen aber Ausnahme- genehmigungen erteilt werden können?
 
Original template © 2006 das MedienKombinat GbR - Template (free and commercial Version) available at www.joomlabeauty.com
Modified version © 2007 Martin Hergert - redesigned for the website www.laizisten.de